Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind dazu bestimmt, die
Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Ihnen reibungslos und zweifelsfrei
zu gestalten. Sie sind Bestandteil aller von uns und mit uns
abgeschlossenen Geschäfte. Sonstige Bedingungen in Bestellungen oder
Gegenbestätigungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie
nicht vom Inhalt dieser Bedingungen abweichen oder von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden. Auftragsänderungen sind nur auf Ihre
Kosten möglich.
2. Preise
a.) Unsere Bruttopreise sind unverbindliche Preisempfehlungen einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
b.) Unsere Nettopreise gelten ausschließlich Mehrwertsteuer.
3. Lieferung
Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Ihre
Kosten und Gefahr ohne Gewähr für den billigsten Versandweg. Bei
Transportschäden oder Verlust der Sendung wird eine sofortige
Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer empfohlen.
Genannte Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein. Bei Lieferverzug muß der Besteller dies ausdrücklich feststellen und eine Nachlieferfrist von 4 Wochen gewähren. Falls bis Ablauf der Nachfrist nicht geliefert wurde, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlung
a.) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzüge ab Rechnungsdatum. Geht die Bestellung aus einem Angebot her
vor, gelten die dort festgelegten Zahlungsbedingungen.
b.) Bei
Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
c.) Die Zahlung mit Scheck oder per Zahlungsanweisung gilt als vereinbart.
d.) Erstlieferungen erfolgen per Nachnahme, bzw. Barzahlung bei Anlieferung.
5. Gewährleistung
a.) Wir leisten Gewähr für die
Fehlerfreiheit unserer Produkte für die Dauer von 6 Monaten ab
Lieferdatum. Für unsere Handelsware geben wir die Gewährleistung und
Fristen an die jeweiligen Hersteller weiter. Wir behalten uns vor den
Ersatz des Kaufgegenstandes, eine Nachbesserung des Kaufgegenstandes
oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Im Falle einer
Nachbesserung ersetzen wir die unbrauchbaren Teile innerhalb der
Garantiefrist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch
Nachbesserung wird keine neue Gewährleistungsfrist in Lauf gesetzt.
b.)
Reklamationen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach
Datum des Wareneingangs schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht in
der oben angegebenen Frist mitgeteilt, gilt die Ware als vertragsgemäß
geliefert und abgenommen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
c.)
Geringfügige Abweichungen in Farbe und konstruktiver Ausführung im Zuge
technischer Weiterentwicklung berechtigen nicht zur Reklamation. Muster
gelten als Anschauungsstücke, bei denen handelsübliche Abweichungen
gestattet sind.
d.) Maßanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser
Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen. Die
Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst als Zahlung, wenn die
Einlösung des Papiers erfolgt ist.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a.) Der Käufer ist berechtigt,
den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern, Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
b.) Die Be- und Verarbeitung des gelieferten
Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns
gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt wird.
c.) Wird der gelieferte
Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer uns die
Forderung zur Sicherheit ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen
einen Dritten erwachsen.
d.) Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern
ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent
übersteigt.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Ludwigsburg BW. Es gilt deutsches Recht.